Programme und Initiativen zur musikalischen Bildung
ZusammenSpiel Musik
Programm des Kultusministeriums und der Musikschulen des VdM Hessen
Das hessische Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik ist eine erweiterte musikalische Bildungskonzeption für Grundschulen. ZusammenSpiel Musik reicht hinaus über die räumliche Kooperation von Regelschule und öffentlicher Musikschule das sonst übliche Angebot von Arbeitsgruppen. Das Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik geht vom Anspruch eines umfassenden Musikunterrichts aus. Mit ZusammenSpiel Musik ergänzen sich die Professionen der Schulmusik-Lehrkräfte und Musikschul-Lehrkräfte.
Ziele
- Die Praxisorientierung im Musikunterricht der allgemeinbildenden Schulen stärken.
Schülerinnen und Schüler mit sozialen Benachteiligungen besonders fördern. Denn sie sind in der Regel von diesen Erfahrungen ausgeschlossen. - Weitere Perspektiven eröffnen für die Arbeit der öffentlichen Musikschulen.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zugang zum praktischen und bewussten Umgang mit Musik.
- Die Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv teil an ihrem kulturellen Umfeld.
ZusammenSpiel Musik stellt den didaktischen Rahmen zur musikalischen Befähigung der Kinder
- die allgemeine Vermittlung musikalischen Wissens und musikalischer Kenntnisse der systematische Aufbau spezifischer musikalischer Kompetenzen
- die aktive Musizierpraxis
- die Klangmöglichkeiten der Musikinstrumente auf sein persönliches Ausdrucksstreben zu beziehen
- sich als Teil einer Musiziergemeinschaft erleben
Zusammenspiel Musik ermöglicht Schülerinnen und Schülern grundlegende ästhetische Erfahrungen. Es intensiviert die Nähe zur Musik. Zusammenspiel Musik verbindet die Instrumentalpraxis mit schulischem Musikunterricht.
Das Video gibt szenische Einblicke in die Arbeit des Kooperationsprogramms ZusammenSpiel Musik zwischen der Musikschule Friedberg und der Gemeinsamen Musterschule Friedberg. Die szenischen Einblicke umfassen die Instrumentenvorstellung, den Instrumentalunterricht, Gesamtproben im Ensemble und Ausschnitte von Livekonzerten.

Das „Forum der musikpädagogischen Kooperationsprogramme in Grundschulen in Deutschland“ hat sich als Diskussions- und Austauschplattform etabliert.
Dort treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Programme aus verschiedenen Bundesländern, um sich gegenseitig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, diese zu diskutieren und sich über neue Perspektiven zu verständigen.
Hierbei stellt das Bochumer Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ zugleich den Nukleus des Forums dar. Es startete 2003 zunächst als Kooperation der städtischen Musikschule, der Zukunftsstiftung Bildung in der GLS Treuhand und der örtlichen Grundschulen. Dem folgte 2007 der Beschluss der Kulturstiftung des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsstiftung Bildung in der GLS, das bisher erfolgreich verlaufende Bochumer Projekt anlässlich der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 zeitlich und räumlich auszudehnen. In der Trägerschaft einer eigens dafür eingerichteten Stiftung führte dies indes zur konzeptionellen Erweiterung und zur Multiplikation des Bochumer Projekts im ganzen Ruhrgebiet.
Zwischenzeitlich sind weitere inhaltlich korrespondierende Programme in Hamburg, Hessen, Sachsen, Niedersachsen und Thüringen entstanden, die allen Kindern in der Grundschule einen aktiven Zugang zum Musizieren zu ermöglichen sollen.
- Das Forum der musikpädagogischen Programme in Grundschulen setzt sich wie folgt zusammen:
Jedem Kind ein Instrument, Hamburg (Behörde für Schule und Berufsbildung).
Jedem Kind ein Instrument, Hamburg (Hochschule für Musik und Theater Hamburg).
ZusammenSpiel Musik, Hessen
Jedem Kind ein Instrument, Sachsen
Wir machen die Musik!, Niedersachsen
ZusammenSpiel Musik, Thüringen
Sprecher des Forums:
Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen
https://www.musikschulenhessen.de/zusammenspiel-musik

Das Kuratorium beim VdM-Hessen
Das Kuratorium beim VdM-Hessen ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Persönlichkeiten aus Kultur, Politik und Wirtschaft, die mit ihrem Sachverstand in selbstloser Weise die musikalische Bildung und Erziehung im Allgemeinen sowie der öffentlichen Musikschulen im Besonderen kommunikativ befördern und unterstützen wollen.
Das Kuratorium arbeitet ideell mit dem VdM-Hessen zusammen. Es versteht sich dabei als Beratungsgremium, dessen Mitglieder einvernehmlich berufen werden.
Ziele
- Das Kuratorium berät den VdM Hessen. Bei seinen Aufgaben der Etablierung, Sicherung und Entwicklung öffentlicher Musikschularbeit.
- Das Kuratorium multipliziert die Anliegen des VdM Hessen. In relevante Interessensgruppen.
- Das Kuratorium stellt die Anliegen des VdM Hessen in Bezug zu aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen, zum Beispiel Integration, Inklusion, Diversität.
- Das Kuratorium fördert das gesellschaftliche Selbstverständnis. Für die umfassende Musikerziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
- Das Kuratorium unterstützt öffentliche Musikschulen bei der praktischen Umsetzung und Kommunikation ihres musikalischen Bildungsauftrags und Erziehungsauftrags.
- Das Kuratorium begleitet die Öffentlichkeitsarbeit des VdM Hessen. Auf Symposien, mit Preisen, mit Stipendien, mit Forschungsaufträgen, mit Dokumentationen.
Mitglieder des Kuratoriums beim VdM Hessen
Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard – Gründungsvorsitzender
Staatssekretär a. D. im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Lothar Behounek, Direktor der Landesmusikakademie Hessen Schloss Hallenburg
Dr. Evelyn Brockhoff, leitende Direktorin des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt
Prof. Udo Dahmen, Direktor der Popakademie Mannheim
Wolfgang Diefenbach, künstlerischer Leiter des Landesjugendjazzorchesters Hessen
Michael Eberhardt, Vorsitzender des VdM-Hessen
Dr. Christiane Ehses, stellvertretende Direktorin des Hessischen Volkshochschulverbands
Dr. Beate Heraeus, Vorsitzende der Heraeus Bildungsstiftung
Prof. Dr. Werner Jank, Staatliche Hochschule für Musik und darstellende Kunst Frankfurt
Norbert Kartmann, Präsident des Hessischen Landtages
Dr. Gabriele König, Kaufmännische Direktorin der Dresden Frankfurt Dance Company
Dr. Manuel Lösel, Staatssekretär des Hessischen Kultusministeriums
Walter Renneisen, Schauspieler und Veranstalter der Walter Renneisen Gastspiele
Hans-Joachim Rieß, Geschäftsführer des VdM-Hessen
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Datenschutzbeauftragter
Harald Semler, Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
Prof. Dr. Wolfgang Schneider, Universität Hildesheim
Dr. Heinz-Dieter Sommer, Hörfunkdirektor des Hessischen Rundfunks
Volkhard Stahl, Vorsitzender des Bündnisses für Musikunterricht in Hessen
Dr. Thomas Wurzel, Geschäftsführer der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen

Sieben Thesen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen
„Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen“ (nach Herrmann Kretzschmar)
(I) Allgemeinbildung Die musikalische Erziehung an öffentlichen Musikschulen erfolgt als umfassende Bildung im Sinne eines dann auch staatlich zu fördernden meritorischen Gutes. Dieser kulturpolitische Bildungsauftrag orientiert sich am Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG). Dabei ergibt sich eine solche Bildung aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote, weswegen Staat und Kommune öffentliche Musikschulen fördern und damit ihre bildungs- und kulturpolitische Verantwortung wahrnehmen.
(II) Musikerziehung In der Musikpädagogik kann prinzipiell zwischen einer Erziehung mit Musik und zur Musik unterschieden werden. Während die Musik beispielsweise in Kindergärten und Kindertagesstätten oder im sozialpädagogischen Bereich als Bestandteil der Elementarerziehung gilt, schließt die Erziehung zur Musik im schulischen Musiklernen wie auch im Musizierenlernen in der öffentlichen Musikschule die betreffenden allgemeinen pädagogischen Aspekte nicht nur ein sondern versteht sie ausdrücklich als wesentliches didaktisches und methodisches Mittel für eine gelingende Musikerziehung.
(III) Teilhabe Die musikalische Breitenarbeit zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu einer der wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt sowie die Weiterentwicklung der Musikkultur und aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirkung zugleich als Entwicklungsfaktor einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft.
(IV) Kulturelle Vielfalt Die öffentliche Musikschule soll die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht schließen. Sie verstärkt dabei die musikalische Breitenarbeit und führt auf diese Weise bis hin zum künstlerischen Musizieren. Hierbei vermittelt die öffentliche Musikschule ein über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreichendes Musikerziehungsangebot und musikalische Bildung, einschließlich Formen gemeinschaftlichen Musizierens und Erlebens.
(V) Persönlichkeitsbildung Die öffentliche Musikschule ist eine kulturelle Bildungseinrichtung, die das pädagogische Ziel, dass die Musikerziehung gleichermaßen dem Menschen und der Musik zu dienen hat, im Unterrichtsgeschehen produktiv verwirklicht. Sie trägt damit wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Dabei kann die öffentliche Musikschule den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung organisatorisch am besten in Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen verwirklichen. Nicht zutreffend ist die zuweilen anzutreffende Ansicht, dass die öffentliche Musikschule nur für die Vermittlung der instrumentalen und vokalen Unterweisung zuständig sei, während die Schule einen inhaltlich breiter angelegten allgemeinbildenden Musikunterricht vermittle. Vernünftigerweise muss beides institutionenübergreifend gedacht, geplant und verwirklicht werden: Während der schulische Musikunterricht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder ermöglicht, das sich vornehmlich auf das hörende Verstehen von Musik und eine hauptsächlich vokale Musizierpraxis (Gesang) beschränkt, vermittelt die öffentliche Musikschule eine vertiefende und umfassende Musikerziehung, die zu selbstbestimmtem vielfältigem Musizieren führt.
(VI) Kooperation Gelingende musikalische Bildung resultiert also im Blick auf die Persönlichkeitsbildung aus der sinnvollen Kombination des Musiklernens in der allgemeinbildenden Schule und des Musizierenlernens in der öffentlichen Musikschule. Hierfür ist die Entwicklung flächendeckender Kooperationsformen erforderlich, in der Inhalte und Methoden des Musikunterrichts an der Schule mit denen der öffentlichen Musikschule in gemeinsamer fachlicher Verantwortung aufeinander abgestimmt werden sollen.
(VII) Inklusion Im Sinne des Abbaus von sozialen Schranken und bestehenden Benachteiligungen von Menschen geht es bei der Inklusion im Wesentlichen um die Ermöglichung individueller musikalischer Sozialisation. Diese soll im Rahmen einer musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung aktiver künstlerischer Musikpraxis stattfinden, die mit der elementaren Musikpädagogik beginnt und bis zur beruflichen Ausübung führen kann. Es geht zugleich um die Befähigung zur selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik. Dies schließt in der Konsequenz die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse im Sinne der Inklusion ein. Hierbei kann und sollte die öffentliche Musikschule als inhaltlich breit aufgelegte Einrichtung bestehende Lücken im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen helfen.